Die Praxisfamulatur ist nach ZApprO ein verpflichtender Bestandteil der zahnmedizinischen Ausbildung. Studierende profitieren von praxisnahem Wissen und Einblicken in den Berufsalltag. Zahnarztpraxen wiederum gewinnen durch frische Perspektiven und Austausch mit den Famulanten. Gleichzeitig ist es eine gute Möglichkeit potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen.
Sie haben Interesse eine Famulaturpraxis der Universitätsmedizin Mainz zu werden?
Der elektronische Heilberufsausweis ist ein unverzichtbares Instrument für die Zahnärzteschaft.
Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz ist beim Ausgabeverfahren Ihre erste Anlaufstelle, da wir die Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“ bestätigen und den eHBA beim Anbieter zur Produktion freigeben.
Bisher gab es in Rheinland-Pfalz keinen Zahnärztlichen Kinderpass. Daher hat sich die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK RLP) in enger Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung sowie der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege für die flächendeckende Einführung eingesetzt.
Ab Mai 2025 können Zahnarztpraxen in Rheinland-Pfalz die Pässe bei ihrer regionalen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege anfordern und sie an Eltern von Kindern unter drei Jahren ausgeben, die zur zahnärztlichen Untersuchung in die Praxis kommen.
Das Zahnärzteblatt Rheinland-Pfalz ist das amtliche Organ der Landeszahnärztekammer und informiert viermal jährlich die Zahnärzteschaft im Land über gesundheits- und standespolitische Ereignisse und Entwicklungen.