Die Landeszahnärztekammer ist eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung und auf das Engagement der Mitglieder angewiesen.
Der Vorstand wird von den zahnärztlichen Delegierten alle fünf Jahre aus der Vertreterversammlung heraus demokratisch gewählt.
Er leitet die Geschicke der Landeszahnärztekammer.
Der Vorstand der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz wurde am 9. Juni 2022 von den Delegierten gewählt.
Referate: GOZ und
Zahnärztliche Berufsausübung
Referat: Fortbildung der Mitglieder
Referat: Sachverständigenwesen
Referat: Alters- und Behindertenzahnheilkunde
Referat: Rheinland-pfälzisches Zahnärzteblatt
Referat: Junge Mitglieder
Referat: Zahnmedizinische Fachangestellte
Referate: Tätigkeitsschwerpunkte und Europaangelegenheiten
Referate: Praxisführung, Vorsitzender Zahnärztliche Stelle
Referat: Haushaltswesen und Finanzen
Die Geschäftsführer der Landeszahnärztekammer werden vom Vorstand bestellt und sind für die laufenden Geschäfte verantwortlich.
RA/SyndikusRA Hauptgeschäftsführer
Direktor Institut Bildung und Wissenschaft