Die Vertreterversammlung mit ihren 49 Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ist das Parlament der Landeszahnärztekammer. Alle fünf Jahre wählen die rheinland-pfälzischen Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Vertreterversammlung neu. Die Delegierten beschließen insbesondere den Haushalt und erlassen zum Beispiel die Hauptsatzung, die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung. Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand, der wiederum in diesem Forum regelmäßig über seine Tätigkeit berichtet.
Zu Beginn der Legislaturperiode wählt die Vertreterversammlung aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie dessen Vertreter.
Vorsitzender Vertreterversammlung
Stellvertretender Vorsitzender Vertreterversammlung
Liste mit Namen in alphabetischer Reihenfolge.