Mitbestimmen bei den Kammerwahlen 2027
Zur Freiberuflichkeit gehört auch die aktive Teilnahme an der Demokratie. Die Landeszahnärztekammer und die vier Bezirkszahnärztekammern in Rheinland-Pfalz vertreten die Interessen der Zahnärzte. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Wahlrecht nutzen.
Damit Sie den Überblick behalten, beantworten wir hier die wichtigsten Fragen rund um die Wahlen 2027.
Sie wählen die Mitglieder der Vertreterversammlung bis zum Wahltag am 17. März 2027.
Es wird die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz - Ihr zahnärztliches Parlament im Land gewählt.
Wahlberechtigt und wählbar ist grundsätzlich jedes Mitglied der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, das am Stichtag im Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen ist.
Neben der LZK-Wahl wählen Sie zeitgleich auch die Delegierten Ihrer Bezirkszahnärztekammer. Jede Kammer hat eigene Aufgaben und ein eigenes „Parlament“. Somit ist jede Wahl wichtig, um Einfluss auf die berufspolitische Gestaltung zu nehmen.
Es wird per Briefwahl gewählt. Hierzu erhalten Sie die Wahlunterlagen per Post. Der Stimmzettel muss bis zum Wahltag bei Ihrer zuständigen BZK sein.
Die Arbeit im Ehrenamt bietet die Möglichkeit, den zahnärztlichen Berufsstand aktiv mitzugestalten. Wer sich in der Standespolitik engagiert, vertritt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen, gestaltet wichtige Entscheidungen mit und stärkt die Zukunft unseres Berufsstandes.