Es gibt Situationen, in denen Patientinnen oder Patienten an der Qualität der zahnärztlichen Leistung zweifeln. Wichtig ist dann, zunächst persönlich mit dem behandelnden Zahnarzt/Zahnärztin zu sprechen. Vieles kann dabei schon geklärt werden. Sollten Sie dennoch nicht übereinkommen, gibt es die Möglichkeit, die zahnärztliche Leistung von einem oder einer Sachverständigen begutachten zu lassen.
Patientinnen und Patienten können bei der zuständigen Bezirkszahnärztekammer ein kostenpflichtiges zahnärztliches Gutachten beantragen. Welche Bezirkszahnärztekammer zuständig ist, sehen Sie im BZK-Finder.
Jede Partei hat eine Verfahrensgebühr von 400 Euro zu tragen.
Ein/e unabhängige/r Vorsitzende/r mit Befähigung zum Richteramt hat die rechtliche Kompetenz, die Fachkunde ist durch zwei erfahrene, neutrale zahnärztliche Beisitzer/innen gewährleistet. Des Weiteren sind zwei Patientenvertreter/innen am Verfahren beteiligt.
Ihre Ansprechpartnerin: Daniela Matschek
Tel. 06131 9613685 E-Mail: matschek@lzk.de