Gemeinsam Lösungen finden


Es gibt Situationen, in denen Patientinnen oder Patienten an der Qualität der zahnärztlichen Leistung zweifeln. Wichtig ist dann, zunächst persönlich mit dem behandelnden Zahnarzt/Zahnärztin zu sprechen. Vieles kann dabei schon geklärt werden. Sollten Sie dennoch nicht übereinkommen, gibt es die Möglichkeit, die zahnärztliche Leistung von einem oder einer Sachverständigen begutachten zu lassen.

Wo erhalte ich ein zahnärztliches Gutachten?

Patientinnen und Patienten können bei der zuständigen Bezirkszahnärztekammer ein kostenpflichtiges zahnärztliches Gutachten beantragen. Welche Bezirkszahnärztekammer zuständig ist, sehen Sie im BZK-Finder

Was tun, wenn es Streit gibt?

Gelegentlich können Zahnärztinnen/Zahnärzte und Patientinnen/Patienten keine Einigung finden, wenn der Vorwurf einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung im Raum steht. Dann kann die Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer helfen, Konflikte gütlich beizulegen. Eine gelungene Schlichtung hat große Vorteile für beide Seiten. Eine langwierige und teure gerichtliche Auseinandersetzung kann meist vermieden werden.

Was kostet ein Schlichtungsverfahren?

Jede Partei hat eine Verfahrensgebühr von 400 Euro zu tragen.

Wer ist am Schlichtungsverfahren beteiligt?

Ein/e unabhängige/r Vorsitzende/r mit Befähigung zum Richteramt hat die rechtliche Kompetenz, die Fachkunde ist durch zwei erfahrene, neutrale zahnärztliche Beisitzer/innen gewährleistet. Des Weiteren sind zwei Patientenvertreter/innen am Verfahren beteiligt.

Was ist zu beachten?

Die Schlichtungsstelle wird auf schriftlich begründeten Antrag einer/s Patientin/en oder einer/s Zahnärztin/Zahnarztes tätig. Voraussetzung ist, dass beide Parteien – sowohl Patient/in als auch Zahnarzt/ärztin – mit einer Schlichtung einverstanden sind. Eine Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist unter folgenden Bedingungen ausgeschlossen:

  • drei Jahre nach Abschluss des Jahres, in dem die Behandlung abgeschlossen wurde.
  • wenn über die Streitigkeit ein gerichtliches Verfahren anhängig war oder ist.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Daniela Matschek
Tel. 06131 9613685  E-Mail: matschek@lzk.de

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In unserer Praxissuche finden Sie alle niedergelassenen Zahnärzte in Rheinland-Pfalz, sofern diese einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

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