Röntgen: Klare Diagnose

Der Gesetzgeber hat in der Röntgenverordnung die Anwendung der Strahlendiagnostik stark reglementiert, um die Strahlenexposition der Patientinnen und Patienten möglichst gering zu halten. Die „Zahnärztliche Stelle“ ist eine Einrichtung zur Qualitätssicherung bei der zahnmedizinischen Strahlenanwendung. Sie ist in Rheinland-Pfalz bei der Landeszahnärztekammer angesiedelt. Wir informieren und beraten Sie zum Erwerb der Fachkunde; die Aktualisierungskurse finden in den Bezirkszahnärztekammern statt.

Neues Strahlenschutzrecht: Welche Änderungen gab es?

Zum Jahresanfang 2019 wurde die Röntgenverordnung durch die neue Strahlenschutzverordnung in Verbindung mit dem Strahlenschutzgesetz abgelöst.

Die wichtigsten Änderungen finden Sie in einem zm-Artikel zusammengefasst.

Mit der Aufsicht in Rheinland-Pfalz sind bereits folgende präzisierende Absprachen getroffen worden:

  1. Im Lichte der arbeitsrechtlichen Konsequenzen wird die Berufung eines Strahlenschutzbeauftragten für jeden Praxisstandort nicht für notwendig erachtet, soweit die Erreichbarkeit des Strahlenschutzverantwortlichen für Zweifelsfälle gewährleistet ist.
     
  2. Die Verpflichtung zu Konstanzaufnahmen bleibt in Art und Häufigkeit unverändert, da sowohl die untergesetzlichen Richtlinien, als auch die DIN-Normen unverändert weiter gelten.
Zahnärzte: Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen

Zahnärztinnen/Zahnärzte, die erstmalig ihre Fachkunde nachweisen müssen, benötigen eine Bescheinigung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz über ihre vorhandene Fachkunde. Diese ist der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion vorzulegen. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erworben. Grundsätzlich reicht das in Deutschland abgeschlossene Studium der Zahnmedizin aus. Zur Ausstellung der Fachkundebescheinigung ist eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses (Examenszeugnis) einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Röntgen ein Prüfungsbestandteil war.

Haben Sie dazu Fragen? Rufen Sie uns an 06131/9613665 (Corinna Homp) / 06131/9613685 (Daniela Matschek) oder schicken Sie uns eine Nachricht.

Wozu Aktualisierungskurse?

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Das geschieht in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs. Dieser wird in Rheinland-Pfalz vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten anerkannt und von Ihrer zuständigen Bezirkszahnärztekammer (BZK) angeboten.

Röntgenaktualisierungskurse Termine 2025

BZK Koblenz

1. Februar 
6. September 

BZK Pfalz                    

25. Januar 
8. März 
5. Juli 
29. November 

BZK Rheinhessen

29. Januar 
5. November 

BZK Trier

7. Mai 
29. Oktober 

 

Bitte melden Sie sich für Ihre Anmeldung direkt bei der kursanbietenden Bezirkszahnärztekammer.

Ihre Ansprechpartnerin: Daniela Matschek
Tel. 06131 96136-85  E-Mail: matschek@lzk.de

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In unserer BZK Suche finden Sie alle Bezirkszahnärztekammern in Rheinland-Pfalz.

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