Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Ausland ihre Ausbildung absolviert haben, können auch in Deutschland arbeiten, wenn bestimmte fachliche und sprachliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Zahnärztinnen und Zahnärzte aus dem Ausland benötigen entweder eine Approbation oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde, um ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben zu können. Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, das darüber entscheidet, wer im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens eine Fachsprachprüfung abzulegen hat. Bitte beachten Sie diese Hinweise für die Anmeldung zur Fachsprachprüfung bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.
Für eine dauerhafte Berufsausübung müssen Sie die Approbation beantragen. Diese wird erteilt, wenn Ihr zahnärztliches Examen dem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Bestimmte im Ausland erworbene Abschlüsse sind als gleichwertig anerkannt. Sie sind in der Anlage zum Zahnheilkundegesetz aufgelistet. Soweit Sie einen anderen Abschluss haben, muss die Gleichwertigkeit im Einzelfall festgestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerin: Serpil Ipekoglu
Tel. 06131 9613687 E-Mail: sprachpruefung@lzk.de