Der Beruf der Zahnärztin und des Zahnarztes ist ein freier Beruf. Die Politik hat der Zahnärzteschaft wichtige Aufgaben übertragen, die von der Landeszahnärztekammer (LZK) in Selbstverwaltung erfüllt werden.
Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Approbation oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde besitzen und ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben, sind per Gesetz Mitglieder in der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.
In Rheinland-Pfalz gibt es die Besonderheit, dass alle Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht nur in der Landes-, sondern auch in ihrer jeweiligen Bezirkszahnärztekammer Mitglieder sind. Die Kammern teilen sich die Aufgaben. Sie finden Ansprechpartner zu verschiedenen wichtigen Themen, beispielsweise Berufsausbildung ZFA und Notdienst, direkt in Ihrer Bezirkszahnärztekammer.
Jedes Kammermitglied muss seiner zuständigen Bezirkszahnärztekammer die Verlegung der beruflichen Tätigkeit, Namens-, Titel- und Adressänderungen umgehend melden.
Mitglieder, die ihren Beruf vorübergehend (z. B. arbeitssuchend) nicht oder nicht mehr (z. B. im Ruhestand) ausüben, können freiwillig Mitglied sein. Die freiwillige Mitgliedschaft können Sie bei Ihrer zuständigen Bezirkszahnärztekammer beantragen.
Jedes Mitglied der Landeszahnärztekammer kann seinen Mitgliedsausweis hier beantragen. Geht er verloren, müssen Sie dies umgehend bei der Landeszahnärztekammer melden.
Der eHBA ist nur für aktuell praktizierende Zahnärztinnen und Zahnärzte notwendig. Freiwillige Mitglieder der LZK benötigen keinen eHBA und können diesen auch nicht beantragen. Der eHBA beinhaltet eine qualifizierte digitalisierte Signatur, mit der Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur haben. Mehr Infos zum eHBA.