Beruflicher Nachwuchs

Was sind die ersten Schritte, wenn es nach dem Studium ins Berufsleben geht? 
Hier finden Sie Orientierung und Infos.

Ihre Approbation

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Berufsausübung. Diese beantragen Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Auf der Website des LSJV finden Sie das Antragsformular sowie Informationen über weitere Voraussetzungen und benötigte Unterlagen.

Ihre Meldung bei der Kammer

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Rheinland-Pfalz arbeiten, müssen Mitglieder in der Landes- als auch in einer der vier Bezirkszahnärztekammern sein (Rheinhessen, Pfalz, Trier oder Koblenz). Dazu melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen in der für Sie zuständigen Bezirkszahnärztekammer an.

Achtung: Die Meldepflicht bei der Kammer ist nicht automatisch durch eine Meldung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit erfüllt – es handelt sich um zwei verschiedene Körperschaften mit unterschiedlichen Aufgaben.

LZK, BZK & Co. – unsere Körperschaften im Überblick

Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK) vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer rund 3.400 Mitglieder und ist Mitglied der Bundeszahnärztekammer.

In Rheinland-Pfalz sind außerdem vier Bezirkszahnärztekammern (BZK) für die Mitglieder in den Bereichen Trier, Koblenz, Pfalz und Rheinhessen zuständig. Hier finden Sie Ihre zuständige BZK. Die BZKen sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenen Aufgaben.

Durch Ihre Kammermitgliedschaft werden Sie auch Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Während für Mitglieder aus Rheinhessen, Koblenz und Trier die Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (VA) zuständig ist, werden Mitglieder aus der Pfalz bei der Bayerischen Ärzteversorgung angemeldet. Die Neumitglieder bei der VA werden angeschrieben, bei der Bayerischen Ärzteversorgung müssen Sie sich jedoch selbst melden.

Beantragen Sie innerhalb von drei Monaten eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung, damit Sie nicht doppelt Beiträge zahlen müssen. Anträge und Infos dazu finden Sie bei den Versorgungswerken online.

Mit Ihren Beiträgen an die VA bauen Sie Ihre Altersversorgung auf und haben als Mitglied Versicherungsschutz im Falle von Berufsunfähigkeit.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KZV) rechnet zahnärztlich erbrachte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab und erteilt die Zulassung bzw. Erlaubnis zur Teilnahme an der kassenzahnärztlichen Versorgung. Die KZV ist nicht zu verwechseln mit der Kammer, sondern ist ausschließlich für die kassenzahnärztlichen Belange zuständig.

Achtung: Die Meldepflicht bei der Kammer ist nicht automatisch durch eine Meldung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit erfüllt – es handelt sich um zwei verschiedene Körperschaften.

Ihre Interessenvertretung – gestalten Sie mit!

Sie sind jung und wollen etwas bewirken? Sie haben eine konkrete Idee, was man besser regeln könnte? Toll, Ihre Kollegen in den berufspolitischen Verbänden freuen sich auf Sie! Jeder kann sich einbringen, und das macht auch Sinn. Denn die Selbstverwaltung lebt von der Beteiligung ihrer Mitglieder. Nutzen Sie dieses Privileg – so können Sie die Zukunft Ihres eigenen Berufsstandes mitgestalten. Bringen Sie Ihr fachliches Know-how ein und gestalten Sie Ihren Berufsalltag mit!

Fangen Sie am besten vor Ort an. Es gibt zahlreiche Netzwerke, Ortsgruppen oder Stammtische von und für Kollegen. Ihre Kreisobleute vor Ort finden Sie über die Bezirkszahnärztekammern. Sie freuen sich über einen Anruf oder eine Mail – ebenso wie Ihre örtlichen Vertreter der Landeszahnärztekammer.

Mehr Infos zum Mitmachen

Berufseinstieg – was ist zu beachten?

Ihre erste Stelle stellt die Weichen für Ihre berufliche Zukunft. Überlegen Sie: Wie möchten Sie Ihre Assistenzzeit gestalten? Würden Sie lieber auf dem Land oder in der Stadt, in einer großen oder kleinen Praxis arbeiten? Möchten Sie vom Fachwissen einer spezialisierten Praxis profitieren oder bei einem „Generalisten“ vielfältige Erfahrungen sammeln? Wo können Sie etwas über Praxisorganisation und -verwaltung lernen?

Wenn Sie jetzt schon planen, eine bestimmte Fachrichtung einzuschlagen, gibt unsere Liste mit weiterbildungsermächtigten Praxen eine hilfreiche Orientierung.

Ihre erste Stelle

Hören Sie sich um: Fragen Sie nach Empfehlungen, halten Sie Ausschau nach gut vernetzten Kolleginnen und Kollegen. Auch hier lohnt es sich, Delegierte der LZK-Vertreterversammlung aus Ihrer Gegend einfach mal anzusprechen und lokale Veranstaltungen zu besuchen.

Schauen Sie auch regelmäßig in die Stellenbörsen der Bezirkszahnärztekammern und in die Anzeigen der Zahnärztlichen Mitteilungen (zm) oder inserieren Sie selbst.

Fragen Sie auch Kolleginnen und Kollegen, die Sie bereits kennen, nach Assistenzstellen. Auch Initiativbewerbungen in Praxen am Wunschort sind manchmal zielführend!

Formen zahnärztlicher Berufsausübung

Um an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen zu können, müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte nach der Approbation zunächst eine zweijährige Assistenzzeit als so genannte Vorbereitungsassistentin/Vorbereitungsassistent absolvieren.

Danach spezialisieren sich viele Kolleginnen und Kollegenen als Zahnärztinnen und Zahnärzte in Weiterbildung auf einem Teilgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Die Qualifizierung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt ist in Rheinland-Pfalz auf den Teilgebieten Oralchirurgie und Kieferorthopädie möglich.

Zahnärztinnen und Zahnärzte können als Angestellte arbeiten oder sich niederlassen. Die meisten Selbstständigen arbeiten in einer Einzelpraxis oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG).

Mehr Infos zu den verschiedenen Möglichkeiten gibt es hier.

Angestellt oder selbstständig?

Denken Sie über die Selbständigkeit nach? Möchten Sie eine neue Praxis gründen oder eine bestehende übernehmen? Oder hat Ihre Chefin/Ihr Chef eine spätere Übernahme in Aussicht gestellt und Sie sind unsicher, ob das in Frage kommt? Zur Klärung können unsere regelmäßigen Existenzgründungsseminare beitragen.

Vereinbarkeit Familie und Beruf

Als Zahnärztin oder Zahnarzt haben Sie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, Arbeit und Familie „unter einen Hut“ zu kriegen, sowohl angestellt als auch selbständig. Es gibt allerdings einige Unterschiede zu beachten. Hier finden Sie Informationen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Auch der Verband der ZahnÄrztinnen / Dentista gibt gute Hinweise – nicht nur für Frauen.

Fortbildungen

Die Zahnmedizin entwickelt sich ständig weiter, Zahnärztinnen und Zahnärzte bilden sich kontinuierlich fort. Im Institut Bildung und Wissenschaft der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz halten namhafte Referentinnen und Referenten hochwertige Fortbildungen für Zahnärztinnen/Zahnärzte sowie Praxisteams ab. Wir legen viel Wert auf Hands-on!

Auch die Bezirkszahnärztekammern haben Kurse und Veranstaltungen im Programm, die ebenfalls mit Fortbildungspunkten bewertet werden.

Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht.
 

Weiterbildungen

Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich in Rheinland-Pfalz zum Fachzahnarzt/zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie weiterbilden. Mehr Infos dazu finden Sie hier