Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025 – auch für Zahnarztpraxen, sofern sie kein Kleinstunternehmen sind und über ihre Website ein eigenes Terminbuchungstool anbieten. In diesem Fall handelt es sich um eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, für die das BFSG Barrierefreiheit verlangt.
Weitere Informationen bietet die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden hat zum Thema “Datenschutz bei der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen" ein Positionspapier beschlossen und veröffentlicht.