Alle eZahnarztausweise / elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und Medisign müssen bis spätestens Dezember 2025 durch Karten der Generation 2.1 ersetzt werden. Grund ist eine regulatorische Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Ab 2026 sind nur noch neueste kryptographische Verfahren für qualifizierte elektronische Signaturen zugelassen. Rund 18.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bundesweit betroffen.
So läuft der Austausch ab:
Ab Mitte Juni (D-Trust) bzw. Juli (Medisign) erhalten Betroffene eine E-Mail der Anbieter. Dort wird Schritt für Schritt erklärt, wie der Kartentausch funktioniert. Eine schnelle Reaktion lohnt sich in der Regel. Wichtig: Die Anbieter verwenden die im System hinterlegte Meldeadresse für den Versand der neuen Karte und des PIN-Briefs. Prüfen Sie daher bei der Beantragung Ihre Adresse und E-Mail sorgfältig – ggf. sind Aktualisierungen notwendig. Abhängig von den geänderten Daten kann auch eine erneute Identifizierung erforderlich sein.
Wie erkenne ich, ob mein Ausweis betroffen ist?
Schauen Sie auf die Rückseite Ihrer Karte: Nur eHBAs der Anbieter D-Trust und Medisign ohne G2.1-Kennzeichnung (also „G2“ oder ohne Angabe) müssen ersetzt werden. Ist dort bereits „G2.1“ vermerkt, besteht kein Handlungsbedarf.
Hinweis:
Die alten Karten bleiben zunächst noch gültig – im Verlauf des Dezember 2025 werden sie automatisch gesperrt.
Weitere Informationen finden Sie in den D-Trust-FAQ und auf der Themenseite von Medisign.
Jochen Gottsmann (Bundeszahnärztekammer)
Projektleiter elektronischer Zahnarztausweis
Rechtsabteilung / Telematik