Am 10. Juni 1950 trat in Koblenz die erste Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK) zusammen. Mit diesem Schritt wurde die Grundlage für die berufliche Selbstverwaltung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rheinland-Pfalz geschaffen. 75 Jahre später erfüllt die LZK als Körperschaft des öffentlichen Rechts vielfältige Aufgaben: Sie setzt unter anderem berufsrechtliche Rahmenbedingungen, engagiert sich in der Qualitätssicherung der zahnärztlichen Versorgung und organisiert Fort- und Weiterbildungsangebote für die Zahnärzteschaft sowie das Praxispersonal.
Im Zusammenspiel mit Politik, Behörden und anderen Institutionen vertritt die LZK die berufsständischen Belange und trägt zur Weiterentwicklung des zahnärztlichen Berufsbildes bei. Die Kammerarbeit bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Auftrag und der Wahrung der freiberuflichen Berufsausübung.
Am 19. September 2025 wird die Landeszahnärztekammer ihr 75-jähriges Jubiläum im Rahmen einer Feierstunde offiziell begehen.