Zahnmedizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz stark gefährdet

„So wird eine bedarfsgerechte zahnmedizinische Versorgung in Zukunft nicht mehr möglich sein“, sagt San.-Rat Dr. Wilfried Woop, Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz. Er bezieht sich auf die Regelungen des am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, vor allem auf die Budgetierung zahnärztlicher Leistungen.

„Insbesondere die Versorgungskonzepte, die auf die Vermeidung von Erkrankungen ausgerichtet sind, wie etwa die Parodontitistherapie, sind von den Sparmaßnahmen stark betroffen, ebenso wie Behandlungen, die vulnerablen Patientengruppen zugutekommen.“

Dass eine Reform notwendig sei, stehe außer Frage, so der Präsident, aber „völlig undifferenziert sind auch Leistungsbereiche mit einbezogen worden, die nachweislich nichts zu den ausufernden Ausgabensteigerungen der vergangenen Jahre beigetragen haben!“, kritisiert er mit Nachdruck.

„Die strikte Budgetierung berücksichtigt nicht einmal mehr die künftigen Steigerungen der Grundlohnsumme. Das wird unweigerlich dazu führen, dass sich Zahnärztinnen und Zahnärzte am Ende ihrer Praxistätigkeit für einen vorzeitigen Berufsausstieg entscheiden“, so Dr. Woop.

„Damit sind gerade in unserem ländlich geprägten Bundesland Versorgungsengpässe vorprogrammiert. Aus den gleichen Gründen werden junge Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht die Selbständigkeit wählen, was die Versorgungslücken zusätzlich vergrößert.“

Positiv wertet die Landeszahnärztekammer die vollzogene Abkehr von dem ursprünglich geplanten strikten Fachzahnarztvorbehalt als Voraussetzung für die Abrechnung kieferorthopädischer Behandlungen gesetzlich Versicherter.

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