Neue gemeinsame Stellungnahme der BZÄK und KZBV zum Gesetz für digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG): Es soll den Krankenkassen mehr Möglichkeiten geben, die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten auszuwerten und sie über individuelle Gesundheitsrisiken zu informieren. Zum Regierungsentwurf des Gesetzes finden Sie die Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hier.
Die BZÄK hält individuelle Aufklärung für unbedingt wichtig: nämlich im persönlichen Gespräch zwischen Patient und Zahnärztin. Das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen beiden ist ein hohes Gut, das unter allen Umständen geschützt werden muss. Anlässlich der Anhörung zum GeDIG vor dem Ausschuss Gesundheit im Bundestag erklärte Dr. Romy Ermler MBA, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer: „Wir lehnen es ab, dass sich die Krankenkassen in das persönliche (Zahn-)Arzt-Patienten-Verhältnis einmischen. Daten sollten an neutraler Stelle ausgewertet werden und zuerst den behandelten (Zahn-)Ärzten zur Verfügung gestellt werden, für das persönliche Gespräch mit unseren Patientinnen und Patienten!“
Quelle: Bundeszahnärztekammer