Auskunftspflicht: Destatis führt Erhebung in Zahnarztpraxen durch

Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt im Herbst 2026 eine repräsentative Umfrage zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2025. Ziel ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Wie läuft die Befragung ab?
Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Praxen, die an der Kostenstrukturerhebung im vorangegangenen Jahr teilgenommen haben, werden in der Regel nicht mehr einbezogen. Um die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens sieben Prozent der Praxen befragt; das Ergebnis wird auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.Die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen werden im Oktober 2026 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen.

Welche Erkenntnisse lassen sich aus der Kostenstrukturerhebung ziehen?
Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2027 geplant. Sie dienen unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Die Praxen selbst haben die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte zur Verbesserung von Arbeitsabläufen zu erkennen.

Haben Sie noch Fragen?
Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter www.destatis.de/kme

Zum Erhebungsstart im Oktober 2026 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich unter www.destatis.de/kme-portal

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