Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Richtlinie (EU) 2018/958

Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK) plant in ihrer Vertreterversammlung am 23. November 2024, § 12 der Berufsordnung zu ändern. Gemäß § 15 Abs. 6 Heilberufsgesetz RLP hat die LZK mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung Vorschriften, die den Zugang zum zahnärztlichen Beruf oder dessen Ausübungen beschränken, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sollten Sie als Mitglied der LZK zu der geplanten Satzungsänderung im Hinblick auf dessen Verhältnismäßigkeit eine Stellungnahme abgeben wollen, können Sie diese bis zum 22. November 2024 entweder per E-Mail (geschaeftsstelle@lzk.de) oder per Post an die LZK (Langenbeckstr. 2, 55131 Mainz) übermitteln. Hier finden Sie den Entwurf des § 12 der Berufsordnung.

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