Die neue Weiterbildungsordnung der LZK - das ändert sich

Die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer RLP hat – neben weiteren Satzungsänderungen - am 25. November 2023 eine Novellierung der Weiterbildungsordnung beschlossen, die vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit genehmigt worden ist. Die neue WBO tritt mit der Veröffentlichung auf unserer Homepage in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige WBO aus dem Jahr 2021 außer Kraft.

Neben den zwingend durch das HeilBG umzusetzenden Vorgaben wird mit der Novellierung der WBO u.a. auch der Fachzahnarzttitel für Parodontologie eingeführt. Zudem wurden wichtige Klarstellungen sowie Anpassungen an die tägliche Praxis sowie an den aktuellen zahnmedizinischen Wissensstand aufgenommen, um weiterhin Transparenz und Qualität in der Weiterbildung sicherzustellen.

Im Wesentlichen haben sich geändert:

  • Neu eingeführt wird die Möglichkeit zur Weiterbildung im Fachgebiet Parodontologie mit dem entsprechenden Abschluss als Fachzahnarzt für Parodontologie.
  • Es gibt nur noch die Ermächtigung zur dreijährigen Weiterbildung, d. h. die hinsichtlich der anrechnungsfähigen Weiterbildungszeit bisher gemachte Unterscheidung zwischen einer zweijährigen und einer dreijährigen Weiterbildungsermächtigung entfällt. Alle bereits erteilten zweijährigen (und auch dreijährigen) Ermächtigungen behalten trotzdem ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer fünfjährigen Befristung ab dem Datum, an dem sie erteilt worden sind.
  • Neben einem allgemeinen Teil, der die für alle Weiterbildungsgebiete geltenden Regelungen beinhaltet, gibt es drei besondere Teile (Nr. 1 Fachgebiet Oralchirurgie, Nr. 2 Fachgebiet Kieferorthopädie, Nr. 3 Fachgebiet Parodontologie), in denen die jeweiligen fachspezifischen Anforderungen beschrieben sind.
     

Zahnärzte, die sich bei Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung in der Weiterbildung befinden, können diese nach den bisher geltenden Bestimmungen abschließen.
 

Die neue WBO finden Sie hier.

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