Schlichtung
Sie vermuten einen Fehler bei Ihrer Behandlung beim Zahnarzt?
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.
Oft lassen sich Fragen und Probleme in einem Gespräch klären.
Finden Sie keine gemeinsame Lösung? Dann kann ein Experten-Team helfen.
Das Team prüft die Behandlung genau und erklärt Ihnen das Ergebnis.
Sie möchten ein zahnärztliches Gutachten?
Sie können das Gutachten bei Ihrer zuständigen Bezirks-Zahnärzte-Kammer beantragen.
Das Gutachten kostet Geld.
Welche Bezirks-Zahnärzte-Kammer für Sie zuständig ist, finden Sie im BZK-Finder.
Jede Seite muss 400 Euro für das Verfahren bezahlen.
Am Schlichtungs-Verfahren sind mehrere Personen beteiligt.
Eine unabhängige Person leitet das Verfahren.
Diese Person ist ein Volljurist.
Zwei erfahrene Zahnärztinnen oder Zahnärzte prüfen die Behandlung.
Sie arbeiten unabhängig.
Auch zwei Patienten-Vertreter sind beteiligt.
Sie vertreten die Interessen der Patientinnen und Patienten.
Die Schlichtungsstelle kann auf Antrag tätig werden.
Den Antrag können Patientinnen und Patienten oder Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Darin muss erklärt werden, warum eine Schlichtung gewünscht wird.
Wichtig:
Beide Seiten müssen mit der Schlichtung einverstanden sein.
Das sind die Patientin oder der Patient und die Zahnärztin oder der Zahnarzt.
Ihre Ansprechpartnerin ist Daniela Matschek
Telefon: 06131 9613685
E-Mail: matschek@lzk.de